Auch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dem Geschädigten das Recht zu, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das kann dann von Vorteil sein, wenn Ermittlungsakten eingesehen werden müssen um die Beweislage eingehend zu ermitteln. Doch auch bei der Schadensabwicklung ist es von Vorteil, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, regelmäßig höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung auf eigene Faust vornehmen.
Das Erstschreiben der gegnerischen Versicherung kann durchaus den Eindruck vermitteln, dass keinerlei Ärger droht. Gleiches gilt für ein Abrechnungsschreiben der Versicherung. Die große Überraschung folgt oft zum Schluss, wenn weniger gezahlt wird als ursprünglich verlangt war.
Kürzungen der geltend gemachten Schadensposten sind üblich. Versicherungen (besonders Captain Huk) zitieren regelmäßig nur die für sie günstige Rechtsprechung und versuchen dadurch die Zahlungen an die Geschädigten so gering wie möglich zu halten.
Allein aus diesem Grund sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Erfahrene Anwälte holen mehr für Sie raus. Hinzuweisen ist darauf, dass die angefallenen Anwaltsgebühren, bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung verlangt werden können, sodass es sich in jedem Fall lohnt einen Anwalt einzuschalten.