Familienrecht

Aktualisiert am 17.05.2019

Scheidungsmythen

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Heutzutage wird jede dritte Ehe geschieden. Trotz dieser Häufigkeit werden immer wieder falsche Aussagen irrig als wahr angenommen.

Einer dieser Irrtümer ist, dass bei einer Scheidung beide Parteien zustimmen müssen. Jedoch kommt es hierbei lediglich auf die Tatsache an, ob eine Ehe gescheitert ist und hierfür bedarf es keines Einverständnisses.

Trennungsjahr
Unterschiede könnten bei dem Trennungsjahr bestehen. Während bei einer einvernehmlichen Scheidung, diese bereits nach der Einhaltung des einjährigen Trennungsjahres vollzogen werden kann, kann beim Gegenteiligen sich das Trennungsjahr auf bis zu drei Jahren ausdehnen.

Anwaltszwang
Zudem sind viele Parteien, die sich scheiden lassen möchten der Meinung, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung auf einen Anwalt verzichtet werden kann, um dadurch Kosten zu sparen. Jedoch besteht in Deutschland für viele Angelegenheiten unter anderem auch für Scheidungsfälle ein Anwaltszwang vor Gericht. Die Parteien haben aber die Möglichkeit sich gemeinsam von einem Anwalt vertreten zu lassen.

Annullierung
Ein weiterer Mythos ist, dass kurz Ehen ohne weiteres annulliert werden können. Eine Annullierung ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Eine Ehe kann nur in extremen Ausnahmefällen, wie Gewalt, Drohung, arglistige Täuschung innerhlab einer Frist von einem Jahr nach der Eheschließung annulliert werden.

Türkeibezug
Schließlich ist noch anzuführen, dass die Scheidung in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger, insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen in den meisten Fällen einfacher, schneller und insbesondere vehement kostengünstiger über die Bühne gebracht werden kann. Dies gilt auch für die Folgesachen, so dass eine Ehescheidung in Deutschland bevorzugt werden sollte.

Es ist in diesem Zusammenhang absolut irrelevant wo geheiratet wurde. Relevant sind nur die Staatsbürgerschaft und der gewöhnliche Aufenthalt, sowie seit Juni 2012 die ROM III Verordnung.

Update:
Die Vertretung beider Eheleute vor Gericht durch einen Anwalt ist selbstverständlich nicht möglich. Für den Fall jedoch, dass der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt, braucht er sich nicht durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Seine Zustimmungsbekundung ist, auch ohne dass sie ein Anwalt erklärt, wirksam und im Scheidungsverfahren zulässig, so dass wiederum nur ein Anwalt für die Scheidung benötigt wird.

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