Familienrecht

Aktualisiert am 17.05.2019

Scheidungskosten steuerlich absetzbar

Kommentieren
[rating_form_total]

Urteil des Finanzgerichts
Nach dem Urteil des Finanzgerichts in Düsseldorf Az.: 10 K 2392/ 12 E können Scheidungskosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung steuerlich angeführt werden.

Die Begründung liegt darin, dass eine Scheidung ein gerichtliches Verfahren zwingend mit sich zieht und sich die Eheleute den Gerichtskosten und Anwaltsgebühren nicht entziehen können.

Zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben gehören neben der Scheidung auch sogenannte Scheidungsfolgesachen, wie z. B. Unterhaltsansprüche oder der Zugewinnausgleich.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine gewisse Zumutbarkeitsgrenze überschritten worden sein muss.

Wann diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall unter Beachtung der konkreten Umstände wie etwa der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab.

Zu beachten ist jedoch folgende Einschränkung:
Bei einer außergerichtlichen Einigung hinsichtlich der Folgesachen, wie etwa Unterhalt sind die Anwaltsgebühren nicht steuerlich absetzbar, weil keine Gerichtskosten angefallen sind.

[rating_form id=“3″]

Richtlinien für Kommentare: Wir lieben Kommentare und schätzen die Zeit, die Leser verbringen, um Ideen auszutauschen und Feedback zu geben. Alle Kommentare werden jedoch manuell moderiert, und diejenigen, die als Spam oder ausschließlich zu Werbezwecken angesehen werden, werden gelöscht.

Schreiben Sie einen Kommentar