Verkehrsrecht

Aktualisiert am 17.05.2019

Kein Schadensersatz bei manipuliertem Autounfall

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Manipulierter Verkehrsunfall im Versicherungsrecht. Manipulierte Verkehrsunfälle beschäftigen die Gerichte zunehmen. Einer Schätzung nach wird vermutet, dass mindestens 10 % der an die Versicherungen gemeldeten Unfälle fingiert bzw. manipuliert sind.

Es sind folgenden Fallkonstellationen möglich:

Provozierter Unfall
Hier wird ein unbeteiligter Dritter in das Unfallgeschehen gezogen, dessen Unaufmerksamkeit ausgenutzt wird. In derartigen Fällen ist ein Verdacht auf Manipulation erst dann anzunehmen, wenn der Provozierende bereits durch seine Unfallhäufigkeit bei den Versicherungen negativ aufgefallen ist.

Fingierter Unfall
Bei einem fingierten Unfall hat entweder kein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug stattgefunden oder der vermeintlich Geschädigte hat den Schaden selbst herbeigeführt.

Gestellter Unfall
Hier führen die Beteiligten den Unfall selbst herbei, um anschließend auf Gutachtenbasis (meistens hoch) abrechnen zu können.

Ausgenutzter Unfall
Bei einem ausgenutzten Unfall wird ein tatsächlicher Unfall ausgenutzt, uneben dem eigentlichen Schaden weitere Positionen wie z.B. Vorschäden abzurechnen. Wenn ein fingierter bzw. manipulierter Unfall aufgedeckt wird, übernehmen die Versicherungsgesellschaften keinen Schadensersatz.

Das Landgericht Wuppertal hat in seinem Urteil v. 02.04.2013- 2 0 167/11 auf folgende Indizien bei manipulierten Unfällen hingewiesen:

“Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall sind im Allgemeinen vorgeschädigte Fahrzeuge, Altfahrzeuge oder kurzzeitig versicherte Fahrzeuge auf Schädigerseite, Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, einfach zu stellenden Unfallhergang an abgelegenen Unfallorten zu späten Tages bzw. Nachtzeiten, unerklärliche Fahrfehler, fehlende Plausibilität des Unfallherganges, keine unabhängigen Zeugen, die beteiligten Personen kommen aus der Fahrzeugbranche, die beteiligten Personen sind miteinander bekannt, Vorschäden werden verschwiegen, eine Nachbesichtigung wird verhindert, sofortiger Verkauf des Fahrzeuges, Schädiger räumt Verschulden sofort und uneingeschränkt ein und die Beteiligten leben in schwachen finanziellen Verhältnissen, fahren aber gleichwohl Fahrzeuge der gehobenen Klasse (vgl. zusammenfassend Arendt, NJW-Spezial 2005, 447).”

Die Rechtsprechung tendiert dahin, dass jedenfalls im Fall einer ungewöhnlichen Häufung von Indizien ein manipulierter Unfall angenommen werden kann.

Um eine Manipulation zu bejahen ist eine Häufung von bestimmten Indizien erforderlich. Entscheidend ist die Werthaltigkeit der Anzeichen/Indizien in der Gesamtschau.

Der Beweis für einen fingierten Unfall ist geführt, wenn sich der “Unfall” als letztes Glied einer Kette gleichförmiger Geschehnisse darstellt, ohne, dass sich die festgestellten Gemeinsamkeiten noch durch Zufall erklären ließen.

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