Verkehrsrecht

Aktualisiert am 17.05.2019

Tipps nach einem Unfall

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Rechtstipps zu einem Verkehrsunfall.

Ein Autounfall ist eine Bredouille für alle Beteiligten. Daher sollte man wissen, wie man sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhält.

1. Anhalten
Das Gesetz verpflichtet jeden, dessen Verhalten zum Unfall beigetragen hat zunächst am Unfallort zu bleiben und die Feststellungen seiner Person zu ermöglichen.

2. Absichern der Unfallstelle
Die Unfallstelle muss ordnungsgemäß abgesichert werden, indem die Warnblinkanlage eingeschalten und das Warndreieck aufgestellt wird. Als Personensicherheit sollte die Warnweste angezogen werden. Bei Dunkelheit sollte grundsätzlich die Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet sein.

3. Datentausch
Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Fahrzeugkennzeichen, Name des Fahrers, Name des Halters, Versicherungsnummer sowie Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners sind hierbei von großer Bedeutung.

4. Verständigung der Polizei
Belassen Sie den Unfallort unberührt und verständigen Sie die Polizei. Die Polizei wird den Unfallort dokumentieren.

5. Beweissicherung
Wenn die Polizei nicht verständigt wird, sollten Sie sich nach etwaigen Zeugen umsehen sowie Name und Anschrift notieren. Fertigen Sie Lichtbilder von der Unfallstelle an.

6. keine pauschalen Schuldanerkenntnisse
Sie sollten keine pauschalen Schuldanerkenntnisse geben, denn sonst könnten Sie Ärger mit Ihrer Versicherung bekommen. Lassen Sie sich daher zu keiner Aussage zwingen oder überreden.

7. Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung
Äußern Sie sich nicht über die Frage der Schuld. Sie müssen sich nicht auf Werkstätten, die von den Versicherungen vorgeschlagen werden einlassen. Die Versicherungsgesellschaften möchten in der Regel ihre eigenen Kosten niedrig halten und wird deswegen versuchen Sie für dieses Vorhaben zu nutzen.

8. Rechtsbeistand
Die Beiziehung eines Rechtsanwalts ist von Vorteil. Selbst wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherungsgesellschaft.

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