Familienrecht

Aktualisiert am 17.05.2019

Einvernehmliche Scheidung mit gemeinsamen Anwalt spart Geld und Zeit.

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​Eine Scheidung ist nicht immer eine einfache Angelegenheit. Das Ende einer Ehe beinhaltet für die beteiligten Ehegatten, aber auch für alle anderen Familienmitglieder sehr belastende und auch möglicherweise konfliktreiche Situationen. Erfahrungsgemäß aus unserer Sicht ist die effektivste Lösung für die Ehegatten, aber auch für alle sonstigen Beteiligten den Weg über eine einvernehmliche Scheidung zu gehen, indem beide Ehegatten ihre Ehe einvernehmlich und übereinstimmend für gescheitert erklären.

​Wie läuft aber eine einvernehmliche Scheidung ab? Und was kann alles vereinbart werden? In diesem Beitrag werden wir darauf eingehen, wie mit einer einvernehmlichen Scheidung Zeit und Geld gespart werden kann.

​Einvernehmliche Scheidung. Nur ein Anwalt.
​Eine einverständliche Scheidung ist nicht nur schneller, sie spart auch viele Kosten. Es reicht in der Regel bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt. Grundsätzlich ist es im deutschen Scheidungsrecht so, dass eine Scheidung rechtlich nicht ohne Anwalt möglich ist. Der Grund liegt darin, dass das Gesetz die mit einer Scheidung verbundenen emotionalen Aspekte aus dem Vortrag der Parteien möglichst aussondern und isolieren will. Allerdings können bei einer Scheidung zumindest die Kosten für einen Anwalt gespart werden, wenn und insoweit eine einvernehmliche Scheidung gegeben ist.

​​Folgende Voraussetzungen müssen hier zu erfüllt werden für die einvernehmliche Scheidung.
​Beide Eheleute müssen grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben. Das Trennungsjahr muss also bereits abgelaufen sein. In der Praxis läuft es so ab, dass unsere Anwälte den Scheidungsantrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht einreichen. Das Gericht benötigt in der Regel eine gewisse Zeit, um das Verfahren zu beginnen. In der Regel ist aber nach dieser Zeit bereits schon das gesetzllich notwendige einjährige Trennungsjahr meistens erreicht. Es müssen aber zuvor Regelungen in Bezug auf den Unterhalt und der Kinder getroffen werden (Scheidungsfolgenvereinbarung). Auch ein wechselseitiger Verzicht bei Unterhalt kann grundsätzlich möglich sein.

​Scheidungsfolgenvereinbarung.
​​Bei der Scheidung zählt jeder Euro. Und Scheidungen gibt es nicht umsonst. Es ist daher sehr sinnvoll, dass die Parteien eine so genannte Scheidungsfolgenvereinbarung treffen und sich möglichst außerhalb des Gerichts über wichtige, aber auch strittige Punkte sich einigen. Erfahrungsgemäß ist es so, dass eine einvernehmliche Scheidung zu einer Kostenersparnis von bis zu 30 % führt.

​​Es empfiehlt sich die Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich bei einem Notar zu beurkunden. Die Vereinbarung darf nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Hier ist insbesondere zu erwähnen, dass der Kindesunterhalt nicht zur Disposition der Ehegatten steht. Auch wäre im Falle eines Anspruches auf Sozialhilfe eine Vereinbarung sittenwidrig, sofern der andere Ehegatte vermögend ist. Auch sollte das Sorge und Umgangsrecht nicht kommerzialisiert werden wenn Versprechungen finanzieller Art als Gegenleistung getroffen werden.

​​Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung gestaltet sich in mehreren Schritten.
​Erster Schritt: Beratungsgespräch beim Anwalt

​Zweiter Schritt: Entwurf des Scheidungsantrages

​Dritter Schritt: Einreichung des Scheidungsantrags beim Gericht

​​Vierter Schritt: Begleichung der Gerichtskosten

​​Fünfter Schritt: Ein Gerichtstermin wird anberaubt und die Ehegatten erhalten die Ladungen

​​Sechster Schritt: Der Scheidungstermin findet statt und das Gericht entscheidet durch Scheidungsbeschluss

​​Siebter Schritt: Nach Ablauf einer Frist von etwa vier-sechs Wochen erhalten die Ehegatten den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss und sind damit rechtskräftig geschieden

​Neue Lebensperspektive.
​Erfahrungsgemäß ist es so, dass nach dem gemeinsam Entschluss über die Scheidung die meisten Probleme der Beteiligten sich von selbst lösen. Bei Scheidung geht es nicht nur ums Geld. Sehr viel Zeit aber auch Nerven können gespart werden, wenn der Weg über die einverständliche Scheidung genommen wird. Das führt dazu auch, dass die Voraussetzungen für eine neue Lebensperspektive später besser sind, zumal keiner der Beteiligten ein ernsthaftes Interesse daran haben sollte jahrelang sich in einem Rosenkrieg gegenseitig ruinieren.

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