Über uns
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Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Wir sind bestrebt im Interesse der Mandantschaft eine dauerhaft hohe Qualität der Dienstleistungen unter termin- und kostenoptimalen Arbeitsabläufen zu gewährleisten. Grundlage unserer Aktivitäten ist der Gedanke eines ausgeprägten Qualitätsbewusstseins sowie die Verpflichtung zur ständigen Qualitätsverbesserung unserer Dienstleistungen. Unsere Vision ist die Schaffung eines standesrechtlich unangreifbaren sowie zukunftsorientierten Qualitätsmanagements, das den kontrollierten Umgang mit den Ressourcen bei einem maximalen Output ermöglicht. Fachliche Kompetenz ist selbstverständlich Grundlage anwaltlicher Tätigkeit, muss jedoch in der praktischen Arbeit auch umgesetzt werden können. Dies setzt voraus, dass die gesamten Abläufe in der Kanzlei exakt ermittelt, klar und eindeutig geregelt und in der praktischen Arbeit umgesetzt werden. Erst wenn diese Basis geschaffen ist, können sich die fachlichen Fähigkeiten voll entfalten. In ausgewählten Bereichen sind wir daher gezielt innovativ und offen für neue Dienstleistungen und Technologien, um eine noch modernere, aktuellere und dynamische Kanzlei zu sein. Dies gilt sowohl auf der Seite der Informationsbeschaffung und des Informationsmanagements des Vollzuges, als auch im Bereich der Auftragsbearbeitung und der Kommunikation mit den Mandanten. EDV-gestütztes Kanzleihandbuch Zur Absicherung der organisatorischen Qualität wurde ein EDV- gestütztes Kanzleihandbuch erstellt in dem alle Prozesse, Vorgänge und Abläufe, die sich innerhalb unserer Kanzlei vollziehen, umfassend beschieben, schematisch dargestellt und somit schriftlich dokumentiert sind. Mit einer Vielzahl von Fragebögen und Checklisten ist das Qualitätsmanagement vom Herrn Sürekli bereits während seiner früheren Tätigkeit bei der Kanzlei Ficht, Reitenspiess und Kollegen entwickelt worden und wurde in der nachfolgenden Zeit weiter ständig optimiert. Das Handbuch enthält eine gegliederte Zusammenfassung der allgemein gültigen organisatorischen Regelungen und Vorschriften in der Kanzlei. Es handelt sich dabei also um ein Nachschlagewerk ("Gesetzbuch der Kanzlei"), das schnell und umfassend über die Regeln in der Kanzlei informiert und deren Inhalte von den Mitarbeitern eingehalten werden. |
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