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Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Drucken

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die aktuelle Fassung der Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) veröffentlicht (Stand: 19.10.2007). Diese Vorläufigen Anwendungshinweise berücksichtigen die Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Sie dienen der sachgerechten Anwendung der geänderten gesetzlichen Vorschriften von ihrem Inkrafttreten bis zur Anpassung der einschlägigen Bestimmungen der StAR-VwV gemäß Artikel 84 Abs. 2 GG. Anwendungshinweise sind als Handbücher für Behörden gedacht, informieren aber auch den Interessierten über wichtige Details.

Mit freundlicher Genehmigung des Informationsportals www.jurblog.de

 
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