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Tschechische Fahrerlaubnis ist anzuerkennen | Tschechische Fahrerlaubnis ist anzuerkennen |
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Eine in Tschechien ausgestellte Fahrerlaubnis ist in Deutschland auch dann anzuerkennen, wenn sie erteilt wurde, nachdem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war und sich der Betroffene trotz Aufforderung einer erneuten medizinisch-psychologischen Untersuchung in Deutschland nicht unterzogen hatte. Die Untersagung, von der tschechischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, verstößt gegen Gemeinschaftsrecht. Das hat das OLG Celle (Urteil vom 18.12.2007, Az. 16 U 92/07) entschieden. Quelle: Jurion |
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