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Strafrecht

Die Rechtsanwälte beraten und verteidigen Sie als Wahlverteidiger (und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch als Pflichtverteidiger) in nahezu allen Angelegenheiten, die mit Strafrecht zu tun haben.

Niemand ist an einem strafrechtlichem Problem interessiert. Dennoch können Situationen eintreten, in denen kompetenter rechtliche Vertretung dringend notwendig ist, in denen ein Rechtsanwalt als Begleiter Ihnen Kraft gibt sowie Vertrauen entgegen bringt, damit Sie diese schwierige Lebenslage nicht alleine bewältigen müssen.

Zum Beispiel:

- Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren
- Strafverteidigung in der Hauptverhandlung
- Prüfung und Beratung, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben
- Antragstellung auf vorzeitige Haftentlassung
- Haftbeschwerde, Haftprüfung


Im Bereich des Strafrechts erfolgt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere auf folgenden Gebieten:

- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Computer- und Multimediastrafrecht (Urheberrechtsverletzungen, Internetstraftaten, etc.)
- Kapitalverfahren (Mord, Totschlag, etc.),
- Drogendelikte (Betäubungsmittelstrafsachen),
- Sexualdelikte,
- Wirtschaftsstrafrecht,
- Internationales Strafrecht,
- Ausländerstrafrecht,
- Jugendstrafverfahren (Jugendstrafe u.a.),
- Untersuchungshaft,
- Strafvollstreckungsrecht,
- Rechtsmittelverfahren (Revisionen in Strafsachen u.a.),
- Wiederaufnahmeverfahren,
- Nebenklageverfahren (Geschädigten- bzw. Opfervertretung),

und natürlich

- allgemeine Strafsachen,
- allgemeines Strafverfahrensrecht.

Die Anwälte betreuen Ihre Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten (JVA), Auslandsbesuche sind selbstverständlich auch möglich. Sie können auf die Kenntnisse, die Zuverlässigkeit und das Engagement der Anwälte zählen.



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