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Familienrecht

Die Anwälte helfen bei Ihren Familienrechtsfragen, insbesondere Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Zugewinn, Hausrat, Zuweisung der Ehewohnung bzw. Gründstücke und bei der Erstellung von Eheverträgen sowie sonstigen familienrechtlichen Fragen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.

Auch bei familienrechtlichen Problemen aus dem internationalen Privatrecht, etwa europäischen (russisches Familienrecht; russisches Scheidungsrecht) oder türkischen Regelungen (türkisches Familienrecht; türkisches Scheidungsrecht) werden Mandanten von dem beauftragten Rechtsanwalt vertreten.

Das Familienrecht ist ein bedeutsames Teilgebiet des bürgerlichen Rechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, rechtliche Betreuung und Vormundschaft.

Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen in einigen Fällen nicht vermeidbar sind, ist es das Ziel des beauftragten Anwalts durch Verhandlungen mit der Gegenpartei eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, so dass nur das  Ehescheidungsverfahren gerichtlich zu klären ist. Selbstverständlich erfolgt auch vorbeugend bei der Abfassung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen die anwaltliche Dienstleistung.

Einvernehmliche Lösungen der vorhandenden Konflikte und außergerichtliche Verhandlungen durch gezielte Kommunikation, Kooperation und gerechten Interessenausgleich haben im Sinne des Mandanten im Familienrecht Vorrang vor langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Im Falle einer Trennung erfolgen kompetente Beratungen in den familienrechtlichen Fragen des Unterhalts- und Scheidungsrechts sowie Unterstützungen im Bereich des Vermögensausgleichs.

Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht werden unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausführlich erörtert.

Selbstverständlich werden Mandanten auch bundesweit gerichtlich in familienrechtlichen Verfahren bei den zuständigen Familiengerichten vertreten.


Im Bereich des Familienrechts erfolgt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere auf folgenden Gebieten:

Gewaltschutz

Eheverträge vor und nach der Hochzeit
- Erbvertrag und Testament
- Namensrecht
- Vaterschaft

Getrenntleben
- Zuweisung der Ehewohnung
- Unterhaltsregelungen während des Getrenntlebens
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Einstweilige Verfügungen und Anordnungen

Ehescheidung und Folgesachen
- Nacheheliches Sorge- und Umgangsrecht
- Unterhaltsregelungen nach der Scheidung
- Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Güterrecht und Firmenbeteiligung
- Hausrat und Ehewohnung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich (VA)



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