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Ausländerrecht

Als Anwälte für Ausländer- und Asylrecht werden den Mandanten insbesondere bei Problemen mit Aufenthaltstiteln, Ausweisungen und dem Asylverfahren rechtliche Unterstützung gewährt.

Ausländerrecht ist das Recht der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Es gibt neben bundesgesetzlicher Regelungen, die durch Rechtsverordnungen, Richtlinien und Erlasse auf Landesebene ergänzt werden noch europäische Regelungen (Assoziationsabkommen EWG - Türkei, Assoziationsabkommen Beschluss ARB 1/80). Gegenstand des Ausländerrechts sind Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht.

Rechtliche Probleme im Ausländerrecht entstehen u.a. bei der Erteilung, Verlängerung, Versagung oder dem Erlöschen des jeweiligen Aufenthaltstitels. Mit Wegfall des Aufenthaltstitels droht zwangsläufig die Ausweisung, sofern nicht ein besonderer Ausweisungsschutz eingreift. Sofern der Ausländer trotz obliegender Ausreisepflicht dieser nicht nachkommt, droht ihm die Durchführung im Wege einer Abschiebung. Auch hier können noch Rechtsmittel, gegebenenfalls im Wege des Eilrechtsschutzes, beantragt werden.

Oft wirken sich die behördlichen Entscheidungen auf das gesamte Leben und die Lebensbedingungen der Betroffenen aus. Gerade deshalb sollte bereits frühzeitig ein spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden.

Der beauftragte Anwalt hilft und unterstützt Sie gerne bei ausländerrechtlichen Verfahren. Die ausländerrechtliche Tätigkeit konzentriert sich insbesondere auf folgende Problemstellungen:

- Allgemeines Ausländerrecht,
- Erteilung oder Verlängerung von Duldung, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, befristeter Aufenthaltserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung,
- Asyl- und Flüchtlingsrecht,
- Sozialrecht für Asylbewerber und Flüchtlinge,
- Abschiebungsschutz,
- Sicherung des Aufenthaltes bei beabsichtigter oder bereits erfolgter Eheschließung mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen oder bei bevorstehender oder bereits erfolgter Geburt eines Kindes,
- Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit- Visumsangelegenheiten vor deutschen Auslandsvertretungen.

Mit großem Engagement und der langjährigen Erfahrungen konnten häufig auch noch in schwierigen und vermeintlich aussichtslosen Fällen die Anwälte helfen. Als sehr hilfreich und förderlich erweist sich auch, dass mehrere Anwälte sowohl die türkische als auch die französische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Auf Wunsch kann die Korrespondenz mit dem Klienten oder Dritten auch in diesen Sprachen geführt werden.



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