Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Jeder der Rechtsanwälte ist bestrebt im Interesse der Mandantschaft eine dauerhaft hohe Qualität der Dienstleistungen unter termin- und kostenoptimalen Arbeitsabläufen zu gewährleisten. Grundlage jeder der anwaltlichen Aktivitäten ist der Gedanke eines ausgeprägten Qualitätsbewusstseins sowie die Verpflichtung zur ständigen Qualitätsverbesserung der angebotenen juristischen Dienstleistungen.
Die Vision ist die Schaffung eines standesrechtlich unangreifbaren sowie zukunftsorientierten Qualitätsmanagements, das den kontrollierten Umgang mit den Ressourcen bei einem maximalen Output ermöglicht.
Fachliche Kompetenz ist selbstverständlich Grundlage anwaltlicher Tätigkeit, muss jedoch in der praktischen Arbeit auch umgesetzt werden können. Dies setzt voraus, dass die gesamten Abläufe in einer Kanzlei exakt ermittelt, klar und eindeutig geregelt werden. Erst wenn diese Basis geschaffen ist, können sich die fachlichen Fähigkeiten voll entfalten.
In ausgewählten Bereichen ist jeder der Rechtsanwälte gezielt innovativ und offen für neue Dienstleistungen und Technologien, um eine noch modernere, aktuellere und dynamische anwaltliche Vertretung zu ermöglichen. Dies gilt sowohl auf der Seite der Informationsbeschaffung und des Informationsmanagements des Vollzuges, als auch im Bereich der Auftragsbearbeitung und der Kommunikation mit den Mandanten.
EDV-gestütztes Kanzleihandbuch
Zur Absicherung der organisatorischen Qualität wurde ein EDV-gestütztes Anwalts- und Kanzleihandbuch erstellt in dem alle Prozesse, Vorgänge und Abläufe, die sich innerhalb der Tätigkeiten der Anwälte vollziehen, umfassend beschrieben und schematisch dargestellt.
Ergänzende und weiterführende Themen:
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