Dienste Schwerpunkte Mietrecht

Mietrecht

Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt in mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten gleichermaßen Vermieter und Mieter, Käufer und Verkäufer.

Die Interessenlagen beider Vertragsseiten sind vertraut, ebenso auch die typischen Konfliktfälle die für beide Parteien im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen können.

Gerade im Mietbereich können rechtzeitig eingeholte Rechtsinformation vielfach einen unnötigen Streit vermeiden lassen.

Die anwaltlichen Schwerpunkte konzentrieren sich insbesondere auf folgende Bereiche:

- Gewerbliches Mietrecht/Geschäftsraummietrecht
- Wohnraummietrecht- Pachtrecht
- Maklerrecht
- Wohneigentum
- Miet - Kauf - Vertragsgestaltung
- Grundstücksrecht
- Nachbarrecht



Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Mietrechts umfasst insbesondere:

- Prüfung und Erstellung von Verträgen (Mietvertrag, Wohnraummietvertrag, gewerblicher Mietvertrag und Pachtvertrag);
- Beratung von Vermietern, Hausverwaltungen und Mietern
- Kündigung
- Mängel
- Mietminderung
- Mieterhöhung
- Zahlungsklagen
- Räumungsklagen



Ergänzende und weiterführende Themen im Bereich des Strafrechts:
Seminare
Leistungen
Beratung
Verhandlungsführung
Verhandlung



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