Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts werden sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen (Arbeitnehmer) in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten durch den Rechtsanwalt anwaltlich beraten und auch vertreten.
Das Arbeitsrecht regelt u. a. Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialversicherung (Individualarbeitsrecht) und Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten (Kollektives Arbeitsrecht).
Im Arbeitsrecht ist ein praktisches Know-How und Kreativität genauso unerläßlich und wichtig wie die rein rechtlichen Überlegungen, die anhand der geltenden Gesetze, der Gesetzesvorhaben und deren Interpretation aufgrund der Unbeständigkeit des Arbeitsrechts ständig auf dem neuestem Stand zu halten sind.
Aufgrund der Unbeständigkeit des Arbeitsrechts infolge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ist ein professioneller Beistand durch einen Rechtsanwalt unerlässlich.
Es ist daher folgerichtig, dass die angebotenen anwaltlichen Aktivitäten sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer gerichtet sind:
Unternehmen und Privatpersonen werden anhand der bestehenden rechtlichen Regelungen und den tatsächlichen Möglichkeiten entsprechend der Interessenlage durch den zuständigen Rechtsanwalt beraten und auch vertreten.
Bei Fragen zu Vertragsauslegungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Mobbing Kündigungen, Betriebsschließungen oder -verlagerungen oder einer sonstigen Interessenwahrnehmung steht der Rechtsanwalt dem Arbeitnehmer begleitend zur Seite.
Unternehmen und Unternehmer werden im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft unterstützt. Bei einer Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen wird der Prozess der Trennung begleitet.
Im Bereich des Arbeitsrechts erfolgt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Kündigungen (betriebsbedingte Kündigungen, verhaltensbedingte Kündigungen und personenbedingte Kündigungen)
- Abmahnungen
- Rechtsstreitigkeiten (Kündigungsschutzverfahren, Abfindung u.a.)
- Lohn- und Gehaltszahlungen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
- Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
- Beratung und Begleitung bei Betriebsänderungen
- Betriebsübergang









