Wirtschaftsrecht
Die Rechtsanwälte beraten und unterstützen Unternehmen in den Angelegenheiten und Fragestellungen des Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrechts.
Das Wirtschaftsrecht bestimmt in seiner Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten, die u. a. durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG u. a.) gesteuert werden.
Die anwaltliche Tätigkeit orientiert sich in Maßstab an die gesetzlichen Regelungen des Wirtschaftsrechts auf eine zielgerichtete Sicherstellung der strategischen und wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens.
Im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen wird eine Auswahl rechtlich optimaler Lösungen angeboten und zur Sicherstellung der Interessen des Unternehmens auch Verhandlungen vorbereitet und durchgeführt.
Bei juristischen Problemenkonstellationen werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. In Konfliktsituationen steht der zuständige Rechtsanwalt als zuverlässiger Ratgeber und Verhandlungspartner jederzeit zur Seite.
Im Bereich des Wirtschaftsrechts erfolgt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Gesellschaftsrecht und Handelsrecht (Existenzgründung, Rechtsformwahl u.a.)
- Vertragsgestaltung (Erstellung und Überprüfung von Verträgen)
- Inkasso von Forderungen (Mahnschreiben, Klage, Zwangsvollstreckung)
- Unternehmensberatung (Beratung, externe Rechtsabteilung)
- Insolvenzrecht
- Bankenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Kartellrecht
- Markenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht









